Deutsches Steuergeld, um Demokratieförderung in Belarus zu betreiben?

Köln, der 17.01.2025
Niederschlag der Protestbewegungen nach der sabotierten Präsidentschaftswahl in 2021 in Belarus. Im selben Jahr eine Ryanair-Maschine (Flugnummer FR4978), welche kurz vor Litauen zur Notlandung in Minsk umkehrte; Hintergrund war, dass die Controller eine Bombendrohung gemeldet haben. Tatsächlich hatte man das Flugzeug nur notlanden lassen, damit man den belarussischen Oppositionellen Roman Protasevich verhaften konnte. Seit dem Beginn des russischen Angriffskrieges auf die Ukraine ist man in regelmäßigen Abständen gegen Organisationen, die nicht demselbe Diktat folgen wollen, vorgegangen.
Um hier zu erfahren, weshalb Deutschland weiterhin Steuergeld nach Belarus sendet, haben wir vor mehr als zwei Monaten einen Antrag auf Informationszugang gestellt. Um euch diese Information bieten zu können, um eure Grundlage für die Wahlentscheidung bei der anstehenden Wahl zu vergrößern, hatten wir bereits einen gerichtlichen Eilantrag gestellt. Hier haben wir darüber berichtet.
Viel zu spät haben wir endlich die Informationen erhalten. Dabei hat man uns die Auskunft zu den Förderungsnummern DE-1-202339000-0 und DE-1-202133999-0 gewährt. Hingegen die Auskunft zur Förderungsnummer DE-1-202106003-6254 verweigert. Was aber hat es damit auf sich?
Unter den ersten beiden Förderungsnummern findet sich die Katholische Zentralstelle für
Entwicklungshilfe e.V. (KZE). Die KZE wirkt dabei zusammen mit dem Bischöfliches Hilfswerk Misereor e. V. Hat dabei aber die Bundesregierung selbst in der Hand, wie die Mittel am Ende ankommen? Klares nein, denn die KZE ist schlussendlich vollumfänglich verantwortlich zu bestimmen, wer Letztempfänger ist. Diese führt auch eine Schlussverwendungsprüfung durch. Dabei geht es um die Förderung von Mitteln zur sozialen Förderung.
Hingegen geht es bei letztgenannter Förderungsnummer nur u.a. um die Demokratieförderung in Belarus. Hier hat das BMZ die Auskunft abgelehnt und begründet dies damit, dass eine Gefahr drohe, für die NGO, wenn öffentlich herauskommt, dass diese gefördert wird. Insgesamt betrug das Förderungsvolumen 530.230,00 Euro, wovon 365.668,00 Euro ausgegeben wurden.
Man weiß natürlich nicht, wie erfolgreich die NGO ist. Aber in Anbetracht von mehr 1400 politischen Gefangenen (Stand 31.10.2023) ist nicht ersichtlich, wie erfolgreich die NGO wirklich gewesen sein soll.
Ein Schämen, wer hier erwartet, dass das Steuergeld verloren ist.
Ergänzung vom 25.1.2025:
Das BMZ hat vor Gericht erklärt, dass Nah an Politik kein Presseorgan sei und deswegen uns nicht zustehe eine Presseanfrage geltend zu machen. Unabhängig hiervon (was noch nicht vorbei ist) hat das BMZ aber unsere Presseanfrage vom 18.1.2025 vorgestern beantwortet. Man versteht natürlich nicht, warum man sich hier uneinig ist, ob wir jetzt Presse sind oder nicht. Gewissheit dürften wir aber dennoch bald bekommen. Das letzte Wort ist noch nicht gesprochen.
Nach Auskunft einer Pressesprecherin des Ministeriums ist Zuwendungsempfängerin der letzten Förderungsmaßnahme, wo man uns die Auskunft zunächst vollumfänglich verweigert hatte, eine deutsche NGO, die sich in der Zusammenarbeit als zuverlässig erwiesen hat. Die Umsetzung vor Ort jedoch erfolgt durch eine andere Partnerorganisation, zu der schon seit langem Vertrauen besteht. Damit Gelder nicht bei prorussischen Organisationen landen, prüft das BMZ bei jeder Mittelweiterleitung den Projektstand.
Interessant ist, dass das Auswärtige Amt die außenpolitische Unbedenklichkeit der Maßnahme prüft. Hier ergeben sich neue Anhaltspunkte für uns um weiter zu recherchieren, wie erfolgreich diese Maßnahmen sind.
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